Donnerstag, 23. April 2015

Hausverwaltung in Leipzig GESUCHT!

Als Eigentümer mit der Hausverwaltung Leipzig durchstarten


Wer heute auf der Suche nach einer werthaltigen Geldanlage ist, kommt um Zinshäuser nicht herum. Vermietete Immobilien waren und bleiben renditestarke Anlagen, besonders in der Sachsenmetropole Leipzig. Mit PISA Immobilienmanagement haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen alle Möglichkeiten der Immobilienbranche aus einer Hand bietet. Von der Suche geeigneter Anlageobjekte und dem Kauf dieser über die sachkundige Übernahme der Vermietung, der Hausverwaltung Leipzig bis hin zum Verkauf von Eigentumswohnungen oder des gesamten Objektes profitieren Sie in unserem Hause von der Verzahnung von Kompetenzen und Aktivitäten. Das verschafft Ihnen den Vorteil, Ihre Vorhaben als Anleger und Vermieter zu bündeln und sich den großen Sachverstand sowie die ständige Weiterbildung über aktuelle gesetzliche Änderungen und Neuregelungen in der Mietverwaltung von Pisa Immobilienmanagement zunutze zu machen.

Quelle: http://pisa-immobilien.de/hausverwaltung-leipzig/

Hausverwaltung laut WiKi:

Eine Hausverwaltung für Mietshäuser oder -Wohnungen (auch Mietverwaltung oder "Wohnungsverwaltung" genannt) beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten. Unter "Hausverwalter(in)" versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet.
Die Hausverwaltung wird oft mit dem Hausmeister verwechselt. Der Hausmeister ist jedoch nur angestellt, z. B. bei der Hausverwaltung oder einem externen Dienstleister, und verrichtet überwiegend Handwerkerleistungen, während es sich bei der Hausverwaltung um eine administrative Tätigkeit handelt.

Aufgaben

Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht und auch keine zwingende abgeschlossene Berufsausbildung. Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Hausverwaltung einzig aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.
Betreffend der zu vereinbarenden Aufgaben kann unterschieden werden zwischen der kaufmännischen Verwaltung
  • Vereinnahmen und Verwaltung des Mietzinses (im Auftrage des/der Eigentümer)
  • Anpassung der Mieten bei Index- und Staffelmietvereinbarungen
  • Verhandeln und Gestalten von Mietverträgen und Nachträgen sowie sonstigen gebäudespezifischen Verträgen
  • Forderungsmanagement ggü. den Mietern und sonstigen Debitoren
  • regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem/den Eigentümer(n)
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
  • Bezahlung anfallender Kosten
  • Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser und anderes mehr)
  • Prüfung monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz (Miethöhe, Versicherungskosten usw.)
  • Umfang der Führung von Büchern wie Objekt- und Mieterakten
  • Budget und Wirtschaftsplanung
  • Erstellung von Objektreportings und sonstigen Auswertungen für den Eigentümer
  • andere kaufmännische Aufgaben (unter anderem die Prüfung und die Optimierung von Energielieferverträgen)
  • bei Gewerbeimmobilienverwaltungen zunehmend die Nachbewertung von Gewerbeimmobilien im Rahmen von Verkehrswertermittlungen
und einer technischen Verwaltung
  • Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (z. B. Klingelanlage, Heizung, Aufzug)
  • Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern (z. B. Reinigung, Gartenpflege)
  • Durchführen/Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
  • Durchführen von Modernisierungen, meist nach Rücksprache mit dem/den Eigentümer(n)
  • Wohnungsabnahmen und Neuvermietung
  • andere technische Aufgaben

Aus Einzelvorschriften können sich Verpflichtungen für einen Vermieter ergeben, dessen Aufgaben durch die Hausverwaltung wahrgenommen werden. Rechtsgrundlage für Wohnraummietverträge sind die §§ 535 ff. BGB.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung [Stand 23.04.2015]

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