Verpackungslizenzierung für gebrauchtes und neues Fremdmaterial
Auch bei der weiteren Verwendung von fremdem oder bereits gebrauchtem, Verpackungsmaterial ist die erneute Beteiligung am dualen System nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Verkaufsverpackungen vom Erstinverkehrbringer der Verpackungen ordnungsgemäß an einem dualen System beteiligt wurden. Mündliche Zusicherungen des Verkäufers ohne erforderliche Nachweise oder Bestätigungen der ordnungsgemäßen Beteiligung reichen hierfür nicht aus. Insbesondere bei kleineren Mengen oder dem Ankauf durch mehrere Abnehmer stellt dies eine große Herausforderung dar. Um negative Folgen zu vermeiden, sollten diese Bestätigungen jedoch vor dem Vertrieb der Verpackungenvorliegen.. Besonders wichtig ist hierbei auch der Abgleich der lizenzierten und tatsächlich vorhandenen Menge. Wird dies versäumt, können dem Verpflichteten, wie bereits erläutert, Bußgelder, ein Warenverkehrsverbot und nachträgliche Lizenzentgelte auferlegt werden. Liegen die entsprechenden Bescheinigungen nicht vor oder können diese nur unzureichend nachgewiesen werden, solltedie Lizenzierung der Verpackungen entsprechend nachgeholt werden. Mit unserem Onlineshop activate - by Reclay sowie unserem Leistungsangebot, können Sie die Verpackungslizenzierung mit geringem Aufwandvornehmen. Zu beachten ist hier lediglich, dass die Lizenzierung erst ab dem Eingang der Zahlung abgeschlossen ist und auch erst ab diesem Zeitpunkt wirksam ist. Die Lizenzierung sollte also vor oder zumindest zeitnah zum Vertrieb der Verpackungenerfolgen.
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https://activate.reclay.de/duales-system-gewerbe/
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