Im Skandal um mangelhafte PIP-Brustimplantate mit Billigsilikon verhandelt der BGH erstmals über die Klage einer Frau, die 40.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Sie wirft dem TÜV mangelnde Kontrolle vor, scheiterte bisher aber in allen Vorinstanzen. [mehr]
- Vier Jahre Haft im Skandal um Billig-Brustimplantate, 10.12.2013
- Marseille: 5000 Frauen klagen gegen PIP, 17.04.2013
- Audio: BGH verhandelt Klage zu Brustimplantaten
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