Mittwoch, 8. April 2015

BGH-Urteil zu PIP-Brustimplantaten: Hat der TÜV versagt?

Brustimplantate der Firma PIP | Bildquelle: dpa



Im Skandal um mangelhafte PIP-Brustimplantate mit Billigsilikon verhandelt der BGH erstmals über die Klage einer Frau, die 40.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Sie wirft dem TÜV mangelnde Kontrolle vor, scheiterte bisher aber in allen Vorinstanzen. [mehr]



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